Das Ministerkomitee des Europarates hat am 10. Oktober 2007 eine überarbeitete Resolution über die Kulturstraßen des Europarates erlassen, die
die vormalige Resolution (98)4 ersetzt. Die Neuerungen beziehen sich sowohl auf inhaltliche Prioritäten, als auch v.a. auf Auswahlbedingungen für Netzwerke und
Umsetzungsregelungen für ausgezeichnete Straßen.
Zusammenfassung der Änderungen:
Die Veränderungen der Präambel passen das Kulturstraßenprogramm an die politischen Prioritäten des Europarates an.
Die Bedingung wurde betont, Kulturstraßen als potentielle touristische Produkte zu entwickeln und nicht mehr ‚nur’ als Kooperationsprojekte zu realisieren.
Die aktuelle Resolution formuliert neue und strengere Regelungen, um die Sichtbarkeit des Kulturstraßenzertifikats zu sichern.
In Zukunft wird nur noch eine Auszeichnung "Council of Europe Cultural Route" vergeben. Bis heute ausgezeichnete Kulturstraßenprojekte behalten
ihren Titel in unveränderter Form.
Es wurden Evaluierungsstrategien eingeführt und die Möglichkeit einer Aberkennung des Titels, wenn die Bedingungen der Resolution nicht erfüllt werden.
Die Auszeichnung wird zukünftig nur noch vergeben, wenn ein Thema bereits in konkreten Aktionen umgesetzt wird und das Netzwerk den Status
einer rechtsfähigen Person hat. Damit wurden die 3 Arbeitsphasen (Auswahl eines Themas, Auszeichnung als Kulturstrasse des Europarates, Gründung und
Anerkennung des Netzwerkes) aufgelöst, eine einzige Auswahlentscheidung wird alle Schritte zusammengefasst bewerten.
Das bedeutet auch, dass in naher Zukunft alle bestehenden Kulturstraßenprojekte auf die Erfüllung der Anforderungen überprüft werden.
Volltext der neuen Resolution CM/Res(2007)12 (englisch)
Volltext der neuen Resolution CM/Res(2007)12 (informelle Übersetzung - deutsch)
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