Die Geschichte der Kulturstraßen des Europarates reicht ins Jahr 1964 zurück, als die Arbeitsgruppe L'Europe continue des Europarats die kulturelle
Geographie Europas zum Ausgangspunkt nahm, um ein touristisches Netzwerk aufzubauen. Verwirklicht wurde diese Idee jedoch erst in den achtziger Jahren des
20. Jahrhunderts, als der „Rat für kulturelle Zusammenarbeit” europäische Kulturstraßen offiziell definierte: “Eine europäische Kulturstrasse ist ein Weg
durch ein oder mehrere Länder oder Regionen, der sich mit Themen befasst, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen und sozialen Interesses, europäisch
sind, sei es auf Grund der geographischen Wegführung, oder des Inhaltes und der Bedeutung.“
Indem man also ausgesuchte Orte und Wege dem touristischen Interesse erschließt, soll das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Kultur geweckt
werden. 1987 wurde auf Vorschlag des Europarats der Pilgerweg nach Santiago de Compostela als erste europäische Kulturstraße eingeweiht. Inzwischen zählen
andere Routen dazu. Im Europarat genießen Kulturstraßen einen besonderen Stellenwert. Die Affinität zwischen Raum und Gedächtnis wird hier nicht nur
proklamiert, sondern durch die offizielle Anerkennung von Kulturstraßen auch faktisch umgesetzt.
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Dokumente des Europarates, die dem Kulturstraßenprogramm zugrunde liegen.
Resolution CM/Res(2007)12 ÜBER DIE KULTURSTRASSEN DES EUROPARATES
(verabschiedet vom Ministerkomitee am 10. Oktober 2007
auf dem 1006. Treffen der Ständigen Vertreter der Außenminister (Ministers' Deputies))
(informelle Übersetzung aus dem Englischen)
Das Ministerkomitee verabschiedet, gemäß den Bedingungen von Artikel 15.b des Statuts des Europarates,
- unter Beachtung, dass das Ziel des Europarates die Schaffung einer stärkeren Einheit zwischen seinen Mitgliedern
ist und dass dieses Ziel durch gemeinsame Aktionen im kulturellen Bereich erreicht werden kann,
- unter Beachtung, dass eines der Hauptziele europäischer kultureller Zusammenarbeit die Förderung einer europäischen
Identität in ihrer Einheit und Vielfalt, der Schutz der Vielfalt europäischer Kulturen; die Stärkung des interkulturellen
Dialoges und die Unterstützung von Konfliktprävention und Versöhnung ist,
- unter Beachtung, dass die Betonung der Einflüsse, Wechselwirkungen und Entwicklungen, die die europäische Identität
geformt haben, das Bewusstsein einer europäischen Bürgerschaft fördern, die auf gemeinsamen Werten beruht,
- unter Beachtung, dass es für jüngere Generationen grundlegend wichtig ist, dieses Bewusstsein für eine europäische
Identität und Bürgerschaft, sowie für die gemeinsamen Werte zu entwickeln, auf denen diese basieren,
- unter Beachtung, diese gemeinsamen Werte aufrecht zu erhalten und sie greifbarer zu machen, das Verständnis der
europäischen Geschichte auf der Grundlage des physischen, immateriellen und natürlichen Erbes zu fördern und ebenso die
Verbindungen hervor zu heben, die Europas vielfältige Kulturen und Regionen vereinen,
- hervorhebend, dass die Identifikation mit den europäischen Werten und einem gemeinsamen kulturellen Erbe Europas
durch die Kulturstraßen, die die Geschichte der Menschen, Migrationen und die Verbreitung von wesentlichen europäischen
Strömungen in philosophischen, religiösen, kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technologischen und
Handelsbereichen trassiert, erreicht werden kann,
- wissend, dass solche Straßen sich als langfristige europäische Kooperationsprogramme in den Bereichen Forschung,
Förderung des Erbes, Kultur und Kunst, kultureller und pädagogischer Jugendaustausch, Kulturtourismus in Europa und
nachhaltige kulturelle Entwicklung anbieten,
- unter Beachtung, dass eine solche Zusammenarbeit eine große Anzahl von Menschen, Organisationen, Institutionen
und Strukturen in Europa mobilisiert und zusammenführt und dabei zum Prozess des Aufbaus Europas beiträgt,
- unter Beachtung, dass dieser Zusammenarbeit intellektuelle und technische Unterstützung zu bieten ist, soll ein
formales operationales Rahmenwerk errichtet werden, das die Betonung fundamentaler Werte, die qualitative und quantitative
Bewertung der Umsetzungen, die Akteursschulung und eine kohärente Kommunikation ermöglicht; was erhebliche Human- und
Finanzressourcen erfordert.
- unter Beachtung, dass ein solches Rahmenwerk gemeinsame Ziele ermöglicht und eine Garantie für die Qualität
der unternommenen Initiativen bietet,
die Regelungen, die dieser Resolution beigefügt sind als formales Rahmenwerk der Zusammenarbeit für das Kulturstraßenprogramm des Europarates.
Anhang zur Resolution CM/Res(2007)12 - Regeln
Diese Regelungen sollen als formales Rahmenwerk für die Umsetzung des Kulturstraßenprogramms des Europarates
betrachtet werden. Die Straßen müssen auf ein Thema konzentriert sein, dass, um sich für das Programm zu qualifizieren,
eine Reihe Kriterien erfüllen muss, die in Teil I aufgelistet sind. Jedes Thema oder Unterthema muss in einer Reihe
von Kooperationsprojekten behandelt werden. Teil II der Regelungen listet die prioritären Aktionsbereiche für diese
Projekte auf. Projektinitiatoren müssen ein Netzwerk aufbauen, dass ihre Zusammenarbeit verbessert und ihre Erfahrungen
konzentriert. Um anerkannt zu werden, müssen diese Netzwerke der Reihe nach eine Anzahl Kriterien erfüllen, die in
Teil III aufgeführt sind. Die drei Zertifizierungskategorien, die durch den Europarat vergeben werden, sind im
Teil III dargestellt.
Wenn ein Thema oder ein Unterthema vom verantwortlichen Komitee anerkannt wurde und die damit zusammenhängenden
kooperativen Aktivitäten von einem anerkannten Netzwerk unternommen werden, kann es das Zertifikat “Cultural
Route of the Council of Europe” erhalten, das in Teil Part IV vorgestellt wird.
I. Liste der Auswahlkriterien für Themen
Damit sich ein Thema für das Kulturstraßenprogramm des Europarates qualifizieren kann, muss es die folgenden Kriterien erfüllen:
- Das Thema muss Repräsentant europäischer Werte und mehreren Ländern Europas gemeinsam sein.
- Das Thema muss von einer Gruppe multidisziplinärer Experten aus verschiedenen europäischen Regionen erforscht und entwickelt
worden sein, um zu sichern, dass die Aktivitäten und Projekte, die es illustrieren, auf einem Konsens basieren.
- Das Thema muss europäisches Gedächtnis, Geschichte und Erbe veranschaulichen, sich auf mindestens eines der drei Themen im
allgemeinen konzeptuellen Rahmenwerk des Programms (Menschen, Migrationen, breite Strömungen der Zivilisation) beziehen und an
der Interpretation der Vielfalt des heutigen Europa teilnehmen.
- Das Thema muss sich für den kulturellen und pädagogischen Jugendaustausch anbieten und demzufolge mit den Ideen und
Belangen des Europarates in diesen Bereichen übereinstimmen.
- Das Thema muss die Entwicklung von Initiativen und innovativen Beispielprojekten im Bereich des Kulturtourismus
und der nachhaltigen kulturellen Entwicklung ermöglichen.
- the theme must lend itself to the development of tourist products in partnership with tourist agencies and
operators aimed at different publics, including school groups;
- Das Thema muss die Umsetzung von langfristigen, multilateralen Kooperationsprojekten in verschiedenen Aktionsfeldern
(siehe Liste der prioritären Aktionsfelder in Teil II) durch die Errichtung multidisziplinärer Netzwerke in mehreren
Mitgliedsstaaten des Europarates ermöglichen.
II. Liste der prioritären Aktionsfelder
Jedes Thema muss zu verschiedenen langfristigen, multidisziplinären Kooperationsprojekten führen (Kriterium Nr. 7 in Teil I).
Für ein optimales Erreichen der Zielstellungen des Programms wurden durch den Europarat Prioritäten in fünf Aktionsbereichen
formuliert, die sich besonders für solche Kooperationsprojekte anbieten.
1. Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung
In diesem Aktionsbereich müssen Projekte:
- eine verbindende Rolle entlang wesentlicher europäischer Themen spielen und die Zusammenführung von dispersem Wissen ermöglichen.
- zeigen, wie diese Themen für die europäischen Werte, die von mehreren europäischen Kulturen geteilt werden, repräsentativ sind;
- die Entwicklung dieser Werte und die Vielfalt der Formen, die sie in Europa annehmen können, illustrieren
- sich für Forschung und interdisziplinäre Analysen sowohl auf theoretischer als auch auf praktischer Ebene anbieten.
2. Förderung des Gedächtnisses, der Geschichte und des europäischen Erbes
In diesem Aktionsbereich müssen Projekte:
- das physische und immaterielle Erbe fördern, ihre historische Bedeutung erklären und ihre Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Regionen
Europas hervorheben;
- die Chartas, Konventionen, Empfehlungen und die Arbeit des Europarates, der UNESCO und Icomos im Bezug auf Restauration des
Erbes, seines Schutzes und seiner Nutzung, Landschafts- und Raumplanung berücksichtigen und unterstützen;
- europäische Erbestätten und andere Gegenden ohne Denkmale, die allgemein touristisch genutzt werden, insbesondere ländliche Gebiete,
aber ebenso Industriegegenden im Prozess wirtschaftlicher Umstrukturierungen, identifizieren und fördern;
- das physische und immaterielle Erbe ethnischer oder sozialer Minderheiten in Europa berücksichtigen;
- durch Bildungsmaßnahmen zur Bewusstseinssteigerung für das komplexe Konzept von Erbe, der Notwendigkeit, dieses als Teil
nachhaltiger Entwicklung zu schützen, zu erklären und zu kommunizieren und den Herausforderungen und Möglichkeiten dienen, die es für
die Zukunft Europas bietet, bei Entscheidungsträgern, Beteiligten und der allgemeinen Öffentlichkeit beitragen.
3. Kultur- und Bildungsaustausch für junge Europäer
In diesem Aktionsbereich müssen Projekte:
- die Organisation von langfristigen Aktivitäten mit denselben Gruppen von Jugendlichen beinhalten, um einen vertieften
Austausch zu fördern, der auf die Entwicklung eines Konzeptes der europäischen Bürgerschaft zielt, angereichert durch ihre Diversität;
- einen Akzent auf persönliche und reale Erfahrungen unter Nutzung von Orten und Kontakten setzen;
- Annäherungen fördern, indem sie nicht nur den Austausch junger Menschen aus unterschiedlichen Disziplinen organisieren,
sondern auch mit unterschiedlichem sozialen Hintergrund und aus verschiedenen Regionen Europas;
- Pilotprojekte mit einer begrenzten Anzahl teilnehmender Länder konstituieren und mit ausreichend Ressourcen
für aussagekräftige Bewertungen ausgestattet sein, um Prototypen zu generieren, die als Referenzmodelle fungieren können.
- zu Programmen und Kooperationsformen führen, die auf verschiedenen Ebenen Bildungseinrichtungen einbeziehen.
4. Zeitgenössische Kultur und Kunst
In diesem Aktionsbereich müssen Projekte:
- zu Diskussionen und Austausch in einer multidisziplinären Perspektive zwischen vielfältigen kulturellen und künstlerischen
Ausdrucksweisen und Sensibilitäten der verschiedenen europäischen Länder führen;
- Aktivitäten und Kunstprojekte fördern, die Verbindungen zwischen Erbe und zeitgenössischer Kultur schaffen;
- aus den kulturellen und künstlerischen Ausdrucksweisen die kreativ-innovativsten hervorheben und diese mit der
Entwicklungsgeschichte der Gattungen verbinden, unabhängig davon, ob sie im Bereich der visual arts, die performing arts,
kreativer Handwerke, Architektur, Musik, Literatur oder mit einer anderen Form kulturellen Ausdrucks arbeiten;
- zu Aktivitäten führen, die die Barrieren zwischen Professionellen und Nicht-Professionellen aufbrechen und insbesondere
Anleitungen für Jugendliche in diesen Bereichen sind;
- zur Schaffung von Netzwerken zwischen Projektinitiatoren und ihren Teilnehmern beitragen.
5. Kulturtourismus und nachhaltige kulturelle Entwicklung
In diesem Aktionsbereich müssen Projekte:
- die lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identitäten berücksichtigen;
- actively involve print and broadcast media and make full use of the potential of electronic media in order to raise awareness
of the cultural objectives of the projects;
- den Dialog zwischen städtischen und ländlichen Kulturen, zwischen Regionen im Süden, Norden, Osten und Westen Europas,
ebenso wie zwischen entwickelten und benachteiligten Regionen fördern;
- Dialog und Verständnis zwischen Mehrheiten und Minderheiten, heimischen und zugewanderten Kulturen fördern;
- Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Europa und anderen Kontinenten durch spezielle Affinitäten bestimmter Regionen eröffnen;
- sich im Bereich des Kulturtourismus mit dem wachsenden öffentlichen Bewusstsein beschäftigen, die Aufmerksamkeit
der Entscheidungsträger auf die Notwendigkeit des Schutzes von natürlichem und kulturellem Erbe als Teil nachhaltiger Entwicklung
eines Gebietes lenken und sich bemühen, sowohl Angebot als auch Nachfrage zu diversifizieren mit Blick auf die Entwicklung von
Qualitätstourismus mit einer europäischen Dimension.
- Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, die im Bereich des Tourismus agieren, anstreben, um touristische
Produkte und Werkzeuge zu entwickeln, die sich an alle potentiellen Öffentlichkeiten wenden.
III. Liste der Kriterien für Netzwerke
Projektinitiatoren sollen multidisziplinäre Netzwerke bilden, die in verschiedenen Mitgliedstaaten situiert sind.
Solche Netzwerke müssen durch den Europarat entsprechend eines spezifischen Auswahlverfahrens und periodischer Evaluierungen bestätigt werden.
1. Kriterien zur Anerkennung von Netzwerken
Um anerkannt zu werden, müssen Netzwerke:
- ein Thema oder einen Aspekt eines Themas wählen, das/der einen Teil des Kulturstraßenprogramms des Europarates bildet; oder ein neues Thema vorschlagen;
- ein konzeptuelles Rahmenwerk vorlegen, das auf der Erforschung des ausgewählten Themas basiert und von allen verschiedenen Netzwerkpartnern angenommen wurde;
- mehrere Länder in ihr Gesamtprojekt oder Teile der Projekte einbeziehen, obwohl dies keine Aktivitäten bilateraler Art ausschließt;
- wo es möglich ist, planen, mindestens einen der letzten Unterschreibenden der Europäischen Kulturkonvention,
sowie - wenn zutreffend - andere Staaten, einzubeziehen;
- sichern, dass die vorgeschlagenen Projekte finanziell und organisatorisch durchführbar sind;
- eine Rechtsform haben, entweder in Form eines Verbandes oder einer Föderation von Verbänden;
- demokratisch agieren;
- alle notwendigen Materialien für die Beurteilung ihres Projekts/ ihrer Projekte und für die Evaluierung ihrer Aktivitäten
zur Verfügung stellen (siehe Punkte 2 und 3 im Anschluss).
2. Beurteilung eines vorgeschlagenen Netzwerkes
Damit ein vorgeschlagenes Netzwerk anerkannt wird, muss es, nach positiver Einschätzung durch die kompetenten Regierungskörperschaften,
ein Beurteilungsverfahren durchlaufen, dass auf folgenden Kriterien basiert:
- das vorgeschlagene Thema muss die Auswahlkriterien, die in Teil I.1 dargestellt wurden, erfüllen oder in ein bestehendes
Thema des Kulturstraßenprogramms des Europarates passen;
- das vorgeschlagene Netzwerk muss:
- ein umfassendes Programm aufweisen und seine Ziele, Methoden, Partner, teilnehmenden Länder (gegenwärtig und geplant),
die einbezogenen Aktionsfelder und die mittel- und langfristige Gesamtentwicklung des Programms spezifizieren;
- die verschiedenen Mitgliedstaaten, die Hauptinitiatoren, Teilnehmer und andere potentielle Partner,
die voraussichtlich das Netzwerk aufbauen, ausweisen;
- wenn angebracht, andere Partnerorganisationen auf internationaler Ebene spezifizieren;
- die Regionen, die am Projekt beteiligt sind, spezifizieren;
- Details zum Finanz- und Betriebsplan zur Verfügung stellen;
- die grundlegenden Texte zum Rechtsstatus des Netzwerkes beifügen.
IV. Zertifizierung
- Die Auszeichnung “Cultural Route of the Council of Europe” kann Kulturstraßenprojekten verliehen werden, die
einem anerkannten Thema entsprechen und den Kriterien der fünf prioritären Aktionsfelder (Teil II oben) folgen.
Sie wird vom verantwortlichen Komitee für das Kulturstraßenprogramm auf Vorschlag des Gutachterausschusses verliehen. Projekte
und Themen, die zum Erreichen der prioritären politischen Ziele des Europarates beitragen, werden besonders gefördert.
Die Auszeichnung “Cultural Route of the Council of Europe” kann nur verliehen werden, wenn ein für das Projekt verantwortliches
Netzwerk anerkannt wurde.
- Nach Überreichung des Zertifikates, muss die vollständige Bezeichnung “Cultural Route of the Council of Europe” und das
Logo des Europarates bei sämtlichen Kommunikationen, inklusive Pressemitteilungen erscheinen. Ein Handbuch mit Empfehlungen
(oder Leitfäden) wird den Netzwerken zur Verfügung gestellt, besonders im Bezug auf Ausschilderungen der Straßen.
So oft wie möglich muss der Titel in Verbindung mit dem Logo auf Straßenschildern und –tafeln, die die Kulturstraße ausweisen, enthalten sein.
- Evaluation von Netzwerken, die für Projekte verantwortlich sind, die die Auszeichnung “Cultural Route of the Council of Europe” bereits erhalten haben.
Um den anerkannten Status zu erhalten, müssen Netzwerke alle drei Jahre einen Bericht vorlegen, der dem Europarat ermöglicht, ihre
Aktivitäten zu evaluieren, um zu prüfen, ob sie weiterhin die Kriterien aus den o.g. Teilen II, III und IV.2 erfüllen.
Wenn das verantwortliche Komitee für das Kulturstraßenprogramm die Übereinstimmung mit den o.g. Abschnitten I, II, III und
IV.2 als unzureichend bewertet, wird es eine Empfehlung erlassen, deren Einhaltung zur Sicherung der Übereinstimmung beiträgt.
Wenn der Empfehlung nicht innerhalb eines Jahres Folge geleistet wird, kann das Komitee die Auszeichnung widerrufen.
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