Im Evaluierungszyklus 2011 - 2012 hat das Steering-Komitee für Kultur, Erbe und Landschaft 25 Kulturstraßen des Europarates in Bezug auf die Erfüllung der Resolutionskriterien geprüft,
um zu entscheiden, welche Netzwerke weiterhin den Titel "Kulturstraße des Europarates" tragen dürfen und welche nicht.
Das ausführliche Ergebnis liegt nun als Sitzungsprotokoll vor:
STEERING COMMITTEE FOR CULTURE, HERITAGE
AND LANDSCAPE (CDCPP)
CDCPP(2012) 35 REV.
Strasbourg, 6 June 2012
1st Plenary Session
Strasbourg, 14-16 May 2012
LIST OF DECISIONS
(inoffizielle Übersetzung aus dem Englischen)
Das Komitee stimmt in Bezug auf den Evaluationszyklus 2011-2012 mit den Entscheidungen des Lenkungsgremiums des Erweiterten Teilabkommens überein:
folgende 4 Netzwerke von Straßen zu bestätigen, die vor der Übernahme der Resolutionen (2007)12 und Res(2010)52 des Ministerkomitees ausgezeichnet wurden:
- die Straße des Erbes der Wikinger und
- die VIA REGIA, welche die Kriterien erfüllen, die in der Resolution Res(2010)52 des Ministerkomitees dargelegt sind.
Diese Straßen werden in drei Jahren hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien erneut evaluiert.
Im Bezug auf die VIA REGIA wurde das Sekretariat angewiesen, seine Forschung nach einer Rechtsform
für Vereinigungen mit Mitgliedern in der EU und Nicht-Unions-Ländern fortzusetzen.
- die Route von Wenzel und Vauban und
- die Pilgerwege nach Santiago de Compostela, die in einem Jahr re-evaluiert werden, um das Funktionieren
neuer Netzwerke nachzuweisen, die ins Leben gerufen wurden, um die Straßen zu managen;
die Auszeichnung der folgenden 6 Straßen zu bestätigen, welche die Bestimmungen der Resolution Res(2010)52 des Ministerkomitees erfüllen:
- die Route der clunizianischen Stätten in Europa,
- die Straßen des Ölbaums,
- die Straße des jüdischen Erbes,
- die Transromanica,
- die Eisenstraße durch die Pyrenäen und
- die Heinrich Schickhardt Route, die in 3 Jahren hinsichtlich der Einhaltung erneut evaluiert werden;
folgenden 7 Straßen die Auszeichnung abzuerkennen, da diese Netzwerke trotz der zusätzlichen 1-Jahres-Perioden, die ihnen 2008, 2009 und 2010 von der CD-CULT zur Erfüllung der Kriterien der Resolution zugestanden wurden, entweder immer noch nicht mit den Anforderungen der Resolution Res(2007)12 des Ministerkomitees oder nicht mit den Kriterien im Anhang der Resolution Res(2010)52 des Ministerkomitees übereinstimmen:
- Via Carolingia,
- die Route der Kastilischen Sprache,
- Parks und Gärten und
- die Route des Don Quixote in Bezug auf alle Vorschriften in den Artikeln II und III des Anhangs
der Resolution Res(2010)52 (prioritäre Aktionsbereiche und Kriterien für Netzwerke);
- die mitteleuropäische Eisenstraße in Bezug auf die Vorschriften in Artikel II, insbesondere Paragraph 3
(Kultur- und Bildungsaustausch für junge Europäer) und die Vorschriften in Artikel III
(multidisziplinäre Netzwerke, demokratische Funktionsweise) des Anhangs der Resolution Res(2010)52;
- Saint Michael Wege insbesondere in Bezug auf Artikel II Paragraph 3
(Kultur- und Bildungsaustausch für junge Europäer) und Artikel III
(Rechtsform, Europäisches Netzwerk) des Anhangs der Resolution Res(2010)52;
- die Straße des Migrationserbes, die Artikel III des Anhangs der Resolution Res(2010)52 nicht erfüllt
(Fehlen eines europäischen Netzwerkes);
Das Komitee nimmt die Entscheidungen des Lenkungsgremiums zur Kenntnis
- die Entscheidung bezüglich der Hanse auf den Evaluationszyklus 2012-2013 zu verschieben,
da sie nicht den Anforderungen der Resolution Res(2010)52
entspricht, aber weitere Diskussionen und Prüfungen notwendig sind;
die 3 folgenden Straßen stimmen nicht mit den Kriterien überein, die im Anhang der Resolution CM/Res(2010)52 dargestellt sind. Im Rahmen der Resolution können Straßen, die erstmalig nicht in Übereinstimmung mit der Resolution sind, ein Jahr Zeit zur Beseitigung der Probleme erhalten. Dazu werden die betroffenen Straßen aufgefordert, einen Aktionsplan über 9 Monate an das Europäische Institut der Kulturstraßen zu übermitteln, der durch regelmäßige Fortschrittsberichte begleitet wird:
- die Straße des Heiligen Martin von Tours insbesondere in Bezug auf Artikel II Paragraph 3
(Kultur- und Bildungsaustausch für junge Europäer) und Artikel III
(Rechtsform, Europäisches Netzwerk) des Anhangs der Resolution Res(2010)52;
- die Straße des andalusischen Erbes insbesondere in Bezug auf Artikel III (europäisches Netzwerk)
des Anhangs der Resolution Res(2010)52;
- die Straße der Phönizier in Bezug auf Artikel III (Rechtsform, Europäisches Netzwerk,
demokratische Funktionsweise) des Anhangs der Resolution Res(2010)52;
Das Komitee stimmt mit den Entscheidungen des Lenkungsgremiums überein, dass die Auszeichnung als Kulturstraße des Europarates an:
- das europäische Netzwerk der Casa Dei Stätten und an
- die Straße der Städte mit industriellem Keramikerbe verliehen werden soll;
Das Komitee stimmt mit der Entscheidungen des Lenkungsgremiums zu, dass die Auszeichnung zurück gestellt wird für
- die Odysseus Meer- und Land-Route, sowie
- die Straße der Künstler in Europa.