Der Europarat
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien
durch den Londoner Zehnmächtepakt in London gegründet. Er ist damit die älteste politische Organisation Europas.
Bereits 1946 hatte sich der britische Oppositionsführer Winston Churchill für eine Art Vereinigte Staaten von Europa ausgesprochen.
Neben der wirtschaftlichen OEEC und der militärischen Kooperation in der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete
Formen an.
Der Europarat ist heute eine umfassende europäische Internationale Organisation, der 47 Staaten angehören.
Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Europapalast.
Am 5. Mai wird alljährlich der Europatag gefeiert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Europarat 1951 beigetreten,
Spanien 1977,
Polen 1991,
die Ukraine 1995.
Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge und dieselbe Hymne verwenden.
Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche
Abkommen (Europarats-Konventionen) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere:
Die zwei Hauptorgane des Europarats sind das Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedstaaten durch ihren Außenminister vertreten werden, sowie die
Parlamentarische Versammlung, in welche die Parlamente der Mitgliedstaaten Vertreter entsenden.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) bildet neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule
des Europarates und ist beratendes Organ.
Beide Organe werden unterstützt von einem Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen
Versammlung gewählt.
Angegliedert an den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention wacht.
Einige von insgesamt 202 internationalen Verträgen sind (in Klammer das Jahr ihres Inkraft-Tretens):
u.a. in Polen und der Ukraine gibt es Informationsbüros des Europarates
für Polen
Mrs. Hanna Machinska
Director
Al. Niepodleglosci 22
PL - 02653 Warsaw
Poland
Tel: + 48 22 853 57 73 / 845 20 84
Fax: + 48 22 853 57 74
Mail: informwarsaw@coe.int
Web: www.coe.org.pl
für die Ukraine
Mr. Olexander Pavlitchenko
Director
24-A, Ivan Franka Str.
UA - 01030 Kyiv
Ukraine
Tel: + 38 044 234 3778
Fax: + 38 044 234 4084
Mail: informkiev@coe.int
Web: www.coe.kiev.ua